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   BVerwG, 16.05.2000 - 8 B 74.00   

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https://dejure.org/2000,11709
BVerwG, 16.05.2000 - 8 B 74.00 (https://dejure.org/2000,11709)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 8 B 74.00 (https://dejure.org/2000,11709)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 8 B 74.00 (https://dejure.org/2000,11709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Verzichtserklärung des Geschädigten, die dem Anspruch aus § 1 Abs. 6 VermG (Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen) entgegensteht - Verletzung des Überzeugungsgebots und der Grundsätze der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 8 B 74.00
    In dem Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß Verfolgte des Nazi-Regimes, die eine finanzielle Wiedergutmachung nach dem Thüringer Wiedergutmachungsgesetz vom 14. September 1945 erhalten und angenommen hatten, angesichts der unterschiedlichen Ausgestaltung der Wiedergutmachungsregelungen nicht allein im Hinblick darauf von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen sind; eine andere Beurteilung - also der Verlust des Anspruchs aus § 1 Abs. 6 VermG - sei nur dann in Betracht zu ziehen, wenn im Zusammenhang mit Wiedergutmachungsleistungen Erklärungen vom Geschädigten abgegeben worden seien, die als unwiderruflicher Verzicht auf alle bestehenden und künftigen Ansprüche wegen des erlittenen Vermögensverlusts auszulegen seien und einen insoweit klaren Verzichtswillen des Berechtigten belegten (a.a.O., S. 339 und 340).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 8 B 74.00
    Die damit der Sache nach geltend gemachte Verletzung des Überzeugungsgebots und der Grundsätze der Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) begründet aber nur dann einen Verfahrensfehler, wenn gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder die allgemeinen Erfahrungsgrundsätze verstoßen wird (Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199); im übrigen führt eine lediglich zweifelhafte oder nicht überzeugende Sachverhalts- und Beweiswürdigung allenfalls zu einer unrichtigen Anwendung des materiellen Rechts und kann deshalb die Zulassung der Revision wegen Verfahrensfehlern nicht begründen.
  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    b) Die Annahme des Verwaltungsgerichts, den Ansprüchen der Kläger auf Rückübertragung stünden gemäß § 3 Abs. 2 VermG zeitlich vorgehende Ansprüche anderer Personen entgegen, ist allerdings nicht deswegen unzutreffend, weil die Erben des Veräußerers im Jahre 1951 im Verfahren nach dem Thüringer Wiedergutmachungsgesetz auf eine Rückübertragung verzichtet haben (vgl. dazu Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 und Beschluss vom 16. Mai 2000 - BVerwG 8 B 74.00 - Rü BARoV 2000 Nr. 12 S. 31) oder weil die Erben mit Schreiben vom 11. Januar 1993 und 13. September 1994 "ihre deutschen Rückübertragungsansprüche" zurückgenommen haben, da sie sich entsprechend dem "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche" vom 13. Mai 1992 (BGBl II S. 1223) - US-Pauschalentschädigungsabkommen - dafür entschieden hatten, an Stelle der Ansprüche nach deutschem Recht einen Teil des Abfindungsbetrages in Anspruch zu nehmen.
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